Unsere AGB gelten ausschließlich für unsere gewerblichen Kunden, nicht für Privatkunden / Verbraucher, da wir nicht an Privatkunden liefern.
1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluß
1.1. Die Firma Topcom- Telecom Vertriebs GmbH, mit Sitz in 46446 Emmerich, Raiffeisenstraße 47 vermittelt Verträge über die Lieferung bzw. Nutzung von Software oder Internetdiensten (z.B. Webfleet), verkauft Hardware (z.B. Ortungssystem) und die ergänzenden Produkte bzw. Begleitmaterialien. Für die Erbringung dieser Tätigkeiten, sowie sämtlicher weiterer Dienstleistungen gilt ausschließlich dieser AGB. Es geht im Allgemeinen um den Vertrieb von Telematiksystemen. Anderslautende Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Anerkennung durch die Firma Topcom – Telecom Vertriebs GmbH Vertragsbestandteil. Ansonsten gelten diese unabhängig von einem Widerspruch oder der Ausführung der geschuldeten Leistung durch die Firma Topcom- Telecom Vertriebs GmbH nicht.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn ihre Geltung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
1.3. Angebote der Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Bestellungen und Aufträge sollen der Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH dies schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt bzw. mit der Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung beginnt.
1.4. Möchte der Kunde nach Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten, so sind vom Kunden sofort 25% der vereinbarten Nettogesamtsumme für u.a. Vertriebskosten, Reisekosten, Werbekosten usw. zu zahlen. Dies gilt nicht für Privatkunden, denen das gesetzliche Widerrufrecht zusteht. Privatkunden können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Kosten durch schriftliche Mitteilung stornieren. Bereits erhaltene Waren sind dazu frei an die Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH zu senden. Die Rückgabe muß in neuwertigem Zustand und in Originalverpackung erfolgen. Von der Rückgabe bleibt Software ausgeschlossen.
2. Lieferung
2.1. Verzögerung bei der Lieferung oder Ausführung der Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von der Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH – auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Anstelle des Liefer- oder Ausführungsdatums verlängert sich das Liefer- oder Ausführungsdatum stillschweigend um den angemessenen Zeitraum, der zur Beseitigung des Hindernisses erforderlich ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH mitteilen, für welchen Zeitraum sie an der Lieferung bzw. Ausführung der Dienstleistung gehindert war. Überschreiten die vorgenannten Verzögerungen den Zeitraum von 8 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
2.2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Nichtlieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH beruht.
3. Versand
3.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab der Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Beförderer ausgehändigt wurde, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
3.2. Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, die vom Kunden anzunehmen sind.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Lieferungen von Hardware (z.B. Navigationssysteme, Telematikhardware usw.) erfolgen auf der Grundlage der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Preise bzw. Preislisten, an die sich die Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH 1 Monat ab Auftragserteilung gebunden hält. Sind längere Liefertermine bzw. Lieferfristen vereinbart, so gelten die jeweils am Liefertage geltenden Preise laut Preisliste, bzw die Preise aus dem von Ihnen unterschriebenem Angebot, es sei denn, die Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH hat dem Preis ausdrücklich schriftlich und unfrei bleibend zugesagt.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen Verpackungs-, Versand- und Datenträgerkosten sowie sonstige durch die Versendung oder Verfrachtung entstehende Kosten oder Zölle.
4.3. Zahlungen sind immer sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug vor Auslieferung der Ware fällig.
4.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH berechtigt. Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz Überleitungs-Gesetzes zu erheben. Gerät der Kunden in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma Topcom-Telecom Vertriebs GmbH gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei einer Zahlungseinstellung des Kunden sowie bei Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens und bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die von der Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch hinsichtlich der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen, im Eigentum der Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Erzeugnisse, die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der von der Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH gelieferten Ware entstehen, zu deren vollen Wert, wobei die Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH als Verkäufer gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
5.2. Die aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren, mit denen die gelieferten Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden wurden, entstehenden Forderungen gegen Dritte, tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an die Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder Einstellung seiner Zahlung an die Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH für deren Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils der Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits an den Käufer bestehen.
5.3. Zugriffe Dritter auf die der Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH gehörenden Waren oder Forderungen sind dieser vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung soll schriftlich oder per e-mail erfolgen.
5.4. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
5.5. Die Waren und die an ihrer Stelle tretenden Forderung dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderung der Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung der Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH um mehr als 20%, so wird sie auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
5.6. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder bei zu erwartender Zahlungseinstellung des Bestellers ist die Firma Topcom Telecom Vertriebs GmbH berechtigt, die sich noch im Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller gestattet den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Personen den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung.


