De-minimis Förderung 2026

Alles, was Sie über das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ wissen müssen

Was bedeutet De-minimis bzw. „Umweltschutz und Sicherheit“?

Das frühere De-minimis-Programm fördert gezielt Maßnahmen zur:

  • 🚦 Erhöhung der Verkehrssicherheit

  • 🌱 Reduzierung von Umweltbelastungen

  • 📊 Effizienzsteigerung im Güterkraftverkehr

  • 📡 Digitalisierung

Förderberechtigt sind:

  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs

  • Mindestens ein schweres Nutzfahrzeug über 3,5 t

  • Einsatz auf öffentlichen Straßen in Deutschland

Auf dieser Seite finden Sie alle aktuellen Informationen zur BALM-Förderung 2026, inklusive Förderhöhe und förderfähigen Telematik- und Sicherheitslösungen – übersichtlich, verständlich und regelmäßig aktualisiert.

Xplus1 unterstützt Sie dabei, diese Maßnahmen korrekt einzuordnen und optimal im Förderantrag zu positionieren.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De-minimis) können u. a. folgende Investitionen bezuschusst werden:

Fahrzeugbezogene Sicherheitsmaßnahmen

  • Fahrerassistenzsysteme

  • Abbiegeassistenten

  • Rückfahrkameras
    u.v.m

Telematik- & Effizienzlösungen

  • Fahrdatenerfassung
  • Routenoptimierung

  • Verbrauchsanalysen

  • Geofencing

  • Übertragung von Lenk- und Ruhezeiten

  • Automatisches Auslesen des digitalen Tachographen
    u.v.m

Umweltmaßnahmen

  • Partikelfilter
  • SCR-Technik

  • Effiziente Antriebssysteme
    u.v.m

Förderhöhe & Obergrenzen

  • Bis zu 2.000 € Zuschuss pro Lkw
  • Maximal 33.000 € pro Unternehmen und Förderjahr
  • ⚠️ De-minimis-Obergrenze:
    Maximal 300.000 € innerhalb von drei Jahren pro Unternehmen

Diese Grenzen sollten Unternehmen bei der langfristigen Investitionsplanung stets im Blick behalten.

Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (US) 2026 – Überblick

Die bewährte De-minimis-Förderung ist nun 2026
in eine neue Runde gestartet – jetzt unter dem offiziellen Namen Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (US) des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).

Wichtige Termine:
📅  14. April 2026 – Antragstellung startet
startet die Antragstellung im BALM-Antragsportal.
📅  31.08.2026 – Antragsstellung endet

Dokumente zum Download

Wichtige Termine & Hinweise
zur Antragstellung

Wichtig:

  • Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen

  • Förderfähige Fahrzeuge vorab in Anlage F eintragen

  • Ab dem 11. Fahrzeug muss Anlage F zusätzlich von der zuständigen Zulassungsbehörde gegengezeichnet werden

  • Sie können während der Antragsfrist vom 14. April 2026 bis zum 31. August 2026 bis zu drei Anträge stellen (ein Erstantrag und zwei Folgeanträge).

Sie möchten Ihre Flotte telematisch aufrüsten oder haben Fragen zur optimalen Nutzung der De-minimis-Förderung 2026?

Xplus1 steht Ihnen mit Expertenwissen und persönlicher Beratung zur Seite – damit Sie Ihre Förderchancen voll ausschöpfen.

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