De‑minimis Förderung 2026: Alles, was Sie über das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ wissen müssen.
Die bewährte De‑minimis‑Förderung ist 2026 in eine neue Runde gestartet– jetzt unter dem offiziellen Namen Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (US) des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Unternehmer im Güterkraftverkehr können sich seit den 14. April 2026 bis zum 31.08.2026 einen Antrag einreichen.
Was bedeutet De‑minimis bzw. „Umweltschutz und Sicherheit“?
Das Programm, früher als De‑minimis bekannt, fördert gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit und Reduzierung von Umweltbelastungen im Güterverkehr. Die Umbenennung soll den Fokus auf nachhaltige und sichere Transportlogistik verdeutlichen.
Die Förderung ist bundesweit verfügbar und richtet sich an Unternehmen mit mindestens einem schweren Nutzfahrzeug über 3,5 t im Einsatz auf öffentlichen Straßen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De‑minimis) können unter anderem folgende Investitionen bezuschusst werden:
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Fahrzeugbezogene Sicherheitsmaßnahmen
– z. B. Fahrerassistenzsysteme, Abbiegeassistenten oder Rückfahrkameras -
Umweltmaßnahmen
– Partikelfilter, SCR-Technik und effiziente Antriebssysteme -
Telematik- und Effizienzlösungen
– Fahrdatenerfassung, Routenoptimierung, Verbrauchsanalysen, Geofencing, Übertragung von Lenkzeiten, Automatisches Auslesen des Digitalen Tachographen
Xplus1 kann Sie dabei unterstützen, diese Investitionen optimal in Ihrem Förderantrag zu positionieren und die passende Telematiklösung für Ihre Flotte zu finden.
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Förderhöhe und Obergrenzen
Unternehmen können im Rahmen der US‑Förderung folgende Zuschüsse erhalten:
- Bis zu 2.000 € Zuschuss pro Lkw
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Maximal 33.000 € pro Unternehmen pro Förderjahr
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De‑minimis-Obergrenze von 300.000 € innerhalb von drei Jahren über die Unternehmen im Blick behalten sollten.
Diese Werte gelten bundesweit und sind für alle Antragsteller identisch, egal ob Bestands- oder Neukunde.
Wichtige Termine 2026
Wichtige Termine:
📅 14. April 2026 – Antragstellung startet
startet die Antragstellung im BALM-Antragsportal.
📅 31.08.2026 – Antragsstellung endet
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen
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Förderfähige Fahrzeuge vorab in Anlage F eintragen
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Ab dem 11. Fahrzeug muss Anlage F zusätzlich von der zuständigen Zulassungsbehörde gegengezeichnet werden
- Sie können während der Antragsfrist vom 14. April 2026 bis zum 31. August 2026 bis zu drei Anträge stellen (ein Erstantrag und zwei Folgeanträge).
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Die Fördermittel sind schnell ausgeschöpft – eine frühzeitige Vorbereitung aller Unterlagen lohnt sich! Xplus1 unterstützt Sie dabei, die passenden Telematik‑ oder Sicherheitslösungen zu identifizieren und optimal im Förderantrag zu positionieren.
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Mit dem BALM‑Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De‑minimis) haben Transportunternehmen eine einmalige Chance, Modernisierung, Digitalisierung und Sicherheit finanziell attraktiv umzusetzen. Von der Telematik‑Nachrüstung bis zu Fahrerassistenzsystemen – viele Investitionen sind förderfähig.
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