1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche – auch zukünftige – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Xplus1 GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (im Folgenden „Kunde“).
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2 Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt – je nach Vertriebsweg – durch schriftliche Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung (E‑Mail, Fax, Brief) oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Bei digitalen Bestellprozessen (z. B. Web‑Formular, E‑Commerce, E‑Mail) gibt der Kunde mit Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Anbieter nimmt dieses binnen angemessener Frist ausdrücklich oder durch Beginn der Vertragsausführung an.
3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Anbieters.
3.2 Soweit zur vertragsgemäßen Leistungserbringung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind (z. B. Bereitstellung von Informationen, Ansprechpartnern, Materialien oder Zugangsdaten), hat der Kunde diese rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.
3.3 Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, verlängern sich etwaige Leistungs‑ und Lieferfristen angemessen; gesetzliche und vertragliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Mangels anderer Vereinbarung sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
5 Liefer‑ und Leistungsfristen, Gefahrübergang
5.1 Leistungs‑ und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
5.2 Höhere Gewalt und sonstige, vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, pandemiebedingte Einschränkungen) entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung.
5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Versendung mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).
6 Eigentums‑ und Rechtevorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung behält sich der Anbieter das Eigentum an gelieferten Waren bzw. die Einräumung vertraglich vereinbarter Nutzungs‑ oder Urheberrechte an Arbeitsergebnissen vor.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
7 Abnahme bei Werkleistungen
7.1 Soweit die Leistung des Anbieters werkvertraglichen Charakter hat, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald der Anbieter die vertragsgemäße Herstellung angezeigt hat.
7.2 Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde nach Zugang der Fertigstellungsanzeige die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens zwölf (12) Werktage) gemäß § 640 Abs. 2 BGB schriftlich oder in Textform unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert.
Nimmt der Kunde die Leistung vor Ablauf dieser Frist produktiv in Betrieb, gilt die Abnahme mit Beginn der Nutzung als erfolgt.
8 Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 9.
8.2 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Gefahrübergang bzw. Abnahme. Die Fristverkürzung gilt nicht für
a) Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) Ansprüche wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie
c) Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.3 Eine Garantie wird vom Anbieter nicht erklärt, es sei denn, sie ist ausdrücklich als solche bezeichnet.
9 Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“ – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.4 Von dem Haftungsausschluss nach Ziffer 9.3 ausgenommen sind Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
9.5 Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen oder entgangenen Gewinn infolge von technischen Problemen oder Störungen des Internets, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
9.6 Der Anbieter weist darauf hin, dass eigenentwickelte Software trotz größter Sorgfalt technische Restrisiken enthalten kann. Für Sach‑ und Vermögensschäden, die durch die Nutzung solcher Software verursacht werden, haftet der Anbieter
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt,
b) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens,
c) im Übrigen nicht.
Gesetzliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


